Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Xperten-Datenbank
Geltung der Vertragsbedingungen
Diese Vertragsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem BVBC e.V. (im Weiteren: BVBC) und den Mitgliedern des BVBC e.V. (im Weiteren: Mitglied), die sich in der Xperten-Datenbank auf der Seite www.bvbc-xpert.de im Internet registrieren lassen. Diese Vertragsbedingungen gelten für das durch die Registrierung und die Aufnahme in die Datenbank begründete Rechtsverhältnis ausschließlich. Entgegenstehenden AGB des Nutzers widerspricht der BVBC hiermit ausdrücklich.
Zu Stande kommen des Vertrages, Zugangsvoraussetzungen
In die Xperten-Datenbank können nur Mitglieder des BVBC aufgenommen werden, die als selbstständige Buchhalter oder Bilanzbuchhalter oder Controller tätig sind. Wünscht ein Mitglied die Aufnahme in die Datenbank, so muss es sich registrieren. Nach der Registrierung prüft der BVBC die Angaben und schaltet das Mitglied frei. Jetzt kann das Mitglied seinen Datenbankeintrag vornehmen. Dieser wird nicht noch einmal vom BVBC geprüft. Hierdurch kommt der Vertrag zu Stande. Einen Anspruch auf Eintrag in die Datenbank hat das Mitglied nicht.
Beendigung des Vertrags
Das Vertragsverhältnis kann durch das Mitglied jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
Der BVBC kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen, wenn das Mitglied eine seiner vertraglichen Pflichten verletzt, oder wenn sich der BVBC dazu entschließt, die Datenbank insgesamt zu schließen.
Das Vertragsverhältnis endet automatisch mit dem 31.12. des Kalenderjahres in dem das Mitglied fristgerecht seine Mitgliedschaft im BVBC kündigt.
Das Recht beider Vertragsparteien zur jederzeitigen fristlosen Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt unberührt.
Haftung für Inhalte
Der BVBC übernimmt für die von den Mitgliedern im Rahmen des Datenbankeintrags bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf von den Mitgliedern verlinkten externen Seiten keine Haftung. Das Mitglied ist für den Inhalt seines Datenbankeintrages in vollem Umfang selbst verantwortlich.
Freistellungsanspruch
Das Mitglied stellt den BVBC von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gelten machen und die darauf beruhen, dass durch den Datenbankeintrag des Mitglieds die Rechte dieser Dritten verletzt werden. Das gilt insbesondere für Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte und das Berufsrecht. Alle dem BVBC aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, insbesondere die angemessenen Kosten für eine Rechtsverteidigung, übernimmt das Mitglied.
Vorstehender Absatz gilt nicht, wenn das Mitglied die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche des BVBC bleiben unberührt.
Vorprogrammierte Begriffe und Haftung
Soweit der BVBC Begriffe vorprogrammiert hat, die das Mitglied bei der Gestaltung seines Datenbankeintrags verwenden kann, übernimmt der BVBC keinerlei Gewähr dafür, dass das Mitglied diese Begriffe bei seinem Datenbankeintrag verwenden darf. Es liegt in der Verantwortung des Mitgliedes, nur solche Begriffe als Suchbegriffe zu programmieren, die das Mitglied auch im Rahmen seiner Werbung verwenden darf. Das Mitglied wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beispielsweise laufende Buchhaltungstätigkeiten nur von solchen Personen angeboten werden dürfen, die die Voraussetzungen des § 6 Nr. 4 StBerG erfüllen. Ferner ist es nicht ausgeschlossen, dass einzelne Mitglieder bestimmte Begriffe nicht verwenden dürfen, weil sie sich diesbezüglich in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung schon zur Unterlassung verpflichtet haben.
Der BVBC e.V. prüft auch nicht Firmierungen oder sonstige Zusätze der Datenbankeinträge auf deren wettbewerbsrechtliche oder berufsrechtliche Zulässigkeit.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.
Stand: März 2015